Fragestellung:Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

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Letze Änderung am 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 452

Fragestellung
Name der Fragestellung
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Status
Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
3 - teilweise beantwortet
Fragetext
Detailbeschreibung der Fragestellung
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Antwort
Beantwortung der Fragestellung
Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten „brauchen“, müssen Sie zunächst entscheiden. Für die Mehrheit der Unternehmen wird die Bestellung grundsätzlich optional sein. Zwingend aufgrund der DSGVO zu bestellen ist ein Datenschutzbeauftragter nur von Behörden bzw. öffentlichen Stellen (mit Ausnahme von Gerichten, sofern sie nicht im Rahmen der Justizverwaltung handeln) und bei Unternehmen, die schwerpunktmäßig in einem

spezifischen Geschäftsbereich tätig sind. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in Art. 37 DSGVO.

Thema
Übergeordnetes Thema der Fragestellung
Datenschutzbeauftragte
Stichwort
Stichworte zur Fragestellung
Datenschutzbeauftragte
Beantwortet durch
Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
Datenschutzbehörde
Quelle
Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph
Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
DSGVO:Artikel 37. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Verweis
Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
Aufgabe für
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Weitere Informationen

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EU Datenschutz-Grundverordnung

Benennung eines Datenschutzbeauftragten