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Glossar-BegriffDefinition
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Aufsichtsbehördeeine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle (siehe Art. 4 DSGVO)
Auftragsverarbeitereine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (siehe Art. 4 DSGVO)
Betroffene Aufsichtsbehördeeine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil

a) der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen ist, b) diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde hat oder haben kann oder c) eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde

(siehe Art. 4 DSGVO)
Biometrische Datenmit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten
DSBDatenschutzbehörde
DSGDatenschutzgesetz.
  • Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • auch: Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018
DSGVOEU Datenschutz-Grundverordnung
DSRLDatenschutz-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr), die durch die DSGVO aufgehoben wird.
Dateisystemjede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird (siehe Art. 4 DSGO)
Dienst der Informationsgesellschafteine Dienstleistung im Sinne des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates*
Drittereine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten (siehe Art. 4 DSGVO)
Einschränkung der Verarbeitungdie Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken (siehe Art. 4. DSGVO)
Einwilligungder betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (siehe Art. 4. DSGVO)
Empfängereine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung (siehe Art. 4 DSGVO)
Genetische Datenpersonenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden (siehe Art. 4 DSGVO)
Gesundheitsdatenpersonenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen (siehe Art. 4 DSGVO)
Grenzüberschreitende Verarbeitungentweder

a) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten von Niederlassungen eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, oder

b) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten einer einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, die jedoch erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in mehr als einem Mitgliedstaat hat oder haben kann (siehe Art. 4 DSGVO)
Hauptniederlassunga) im Falle eines Verantwortlichen mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union, es sei denn, die Entscheidungen hinsichtlich der Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer anderen Niederlassung des Verantwortlichen in der Union getroffen und diese Niederlassung ist befugt, diese Entscheidungen umsetzen zu lassen; in diesem Fall gilt die Niederlassung, die derartige Entscheidungen trifft, als Hauptniederlassung b) im Falle eines Auftragsverarbeiters mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union oder, sofern der Auftragsverarbeiter keine Hauptverwaltung in der Union hat, die Niederlassung des Auftragsverarbeiters in der Union, in der die Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Auftragsverarbeiters hauptsächlich stattfinden, soweit der Auftragsverarbeiter spezifischen Pflichten aus dieser Verordnung unterliegt (siehe Art. 4 DSGVO)
Internationale Organisationeine völkerrechtliche Organisation und ihre nachgeordneten Stellen oder jede sonstige Einrichtung, die durch eine zwischen zwei oder mehr Ländern geschlossene Übereinkunft oder auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft geschaffen wurde (siehe Art. 4 DSGVO)
Maßgeblicher und begründeter Einsprucheinen Einspruch gegen einen Beschlussentwurf im Hinblick darauf, ob ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegt oder ob beabsichtigte Maßnahmen gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf in Bezug auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen und gegebenenfalls den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union ausgehen (siehe Art. 4 DSGVO)
Personenbezogene Datenalle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. (Art 4. DSGVO)
Profilingjede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen (siehe Art. 4 DSGVO)
Pseudonymisierungdie Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden (siehe Art. 4 DSGVO)
Unternehmeneine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen (siehe Art. 4 DSGVO)
Unternehmensgruppeeine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht (siehe Art. 4 DSGVO)
Verantwortlicherdie natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden (siehe Art. 4 DSGVO)
Verarbeitungjeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (siehe Art. 4 DSGVO).
Verbindliche interne DatenschutzvorschriftenMaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung sich ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassener Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet im Hinblick auf Datenübermittlungen oder eine Kategorie von Datenübermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, in einem oder mehreren Drittländern (siehe Art. 4 DSGVO)
Verletzung des Schutzes personenbezogener Dateneine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden (siehe Art. 4 DSGVO)
Vertretereine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt (siehe Art. 4 DSGVO)
Glossar-BegriffDefinition
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Artikel 1. Gegenstand und ZieleGegenstand und Ziele
Artikel 10. Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und StraftatenVerarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
Artikel 11. Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich istVerarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
Artikel 12. Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen PersonTransparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Artikel 13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen PersonInformationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Artikel 14. Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurdenInformationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
Artikel 15. Auskunftsrecht der betroffenen PersonAuskunftsrecht der betroffenen Person
Artikel 16. Recht auf BerichtigungRecht auf Berichtigung
Artikel 17. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Artikel 18. Recht auf Einschränkung der VerarbeitungRecht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 19. Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der VerarbeitungMitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 2. Sachlicher AnwendungsbereichSachlicher Anwendungsbereich
Artikel 20. Recht auf DatenübertragbarkeitRecht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21. WiderspruchsrechtWiderspruchsrecht
Artikel 22. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich ProfilingAutomatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Artikel 23. BeschränkungenBeschränkungen
Artikel 24. Verantwortung des für die Verarbeitung VerantwortlichenVerantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Artikel 25. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche VoreinstellungenDatenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 26. Gemeinsam für die Verarbeitung VerantwortlicheGemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
Artikel 27. Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder AuftragsverarbeiternVertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
Artikel 28. AuftragsverarbeiterAuftragsverarbeiter
Artikel 29. Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des AuftragsverarbeitersVerarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Artikel 3. Räumlicher AnwendungsbereichRäumlicher Anwendungsbereich
Artikel 30. Verzeichnis von VerarbeitungstätigkeitenVerzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 31. Zusammenarbeit mit der AufsichtsbehördeZusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Artikel 32. Sicherheit der VerarbeitungSicherheit der Verarbeitung
Artikel 33. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die AufsichtsbehördeMeldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Artikel 34. Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen PersonBenachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Artikel 35. Datenschutz-FolgenabschätzungDatenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 36. Vorherige KonsultationVorherige Konsultation
Artikel 37. Benennung eines DatenschutzbeauftragtenBenennung eines Datenschutzbeauftragten
Artikel 38. Stellung des DatenschutzbeauftragtenStellung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 39. Aufgaben des DatenschutzbeauftragtenAufgaben des Datenschutzbeauftragten
Artikel 4 . BegriffsbestimmungenBegriffsbestimmungen
Artikel 40. VerhaltensregelnVerhaltensregeln
Artikel 41. Überwachung der genehmigten VerhaltensregelnÜberwachung der genehmigten Verhaltensregeln
Artikel 42. ZertifizierungZertifizierung
Artikel 43. ZertifizierungsstellenZertifizierungsstellen
Artikel 44. Allgemeine Grundsätze der DatenübermittlungAllgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
Artikel 45. Datenübermittlung auf der Grundlage eines AngemessenheitsbeschlussesDatenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
Artikel 46. Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter GarantienDatenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
Artikel 47. Verbindliche interne DatenschutzvorschriftenVerbindliche interne Datenschutzvorschriften
Artikel 48. Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder OffenlegungNach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
Artikel 49. Ausnahmen für bestimmte FälleAusnahmen für bestimmte Fälle
Artikel 5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener DatenGrundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 50. Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener DatenInternationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
Artikel 51. AufsichtsbehördeAufsichtsbehörde
Artikel 52. UnabhängigkeitUnabhängigkeit
Artikel 53. Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der AufsichtsbehördeAllgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
Artikel 54. Errichtung der AufsichtsbehördeErrichtung der Aufsichtsbehörde
Artikel 55. ZuständigkeitZuständigkeit
Artikel 56. Zuständigkeit der federführenden AufsichtsbehördeZuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde
Artikel 57. AufgabenAufgaben
Artikel 58. BefugnisseBefugnisse
Artikel 59. TätigkeitsberichtTätigkeitsbericht
Artikel 6. Rechtmäßigkeit der VerarbeitungRechtmäßigkeit der Verarbeitung
Artikel 60. Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen AufsichtsbehördenZusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
Artikel 61. Gegenseitige AmtshilfeGegenseitige Amtshilfe
Artikel 62. Gemeinsame Maßnahmen der AufsichtsbehördenGemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
Artikel 63. KohärenzverfahrenKohärenzverfahren
Artikel 64. Stellungnahme AusschussesStellungnahme Ausschusses
Artikel 65. Streitbeilegung durch den AusschussStreitbeilegung durch den Ausschuss
Artikel 66. DringlichkeitsverfahrenDringlichkeitsverfahren
Artikel 67. InformationsaustauschInformationsaustausch
Artikel 68. Europäischer DatenschutzausschussEuropäischer Datenschutzausschuss
Artikel 69. UnabhängigkeitUnabhängigkeit
Artikel 7. Bedingungen für die EinwilligungBedingungen für die Einwilligung
Artikel 70. Aufgaben des AusschussesAufgaben des Ausschusses
Artikel 71. BerichterstattungBerichterstattung
Artikel 72. VerfahrensweiseVerfahrensweise
Artikel 73. VorsitzVorsitz
Artikel 74. Aufgaben des VorsitzesAufgaben des Vorsitzes
Artikel 75. SekretariatSekretariat
Artikel 76. VertraulichkeitVertraulichkeit
Artikel 77. Recht auf Beschwerde bei einer AufsichtsbehördeRecht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Artikel 78. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine AufsichtsbehördeRecht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
Artikel 79. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder AuftragsverarbeiterRecht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
Artikel 8. Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der InformationsgesellschaftBedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
Artikel 80. Vertretung von betroffenen PersonenVertretung von betroffenen Personen
Artikel 81. Aussetzung des VerfahrensAussetzung des Verfahrens
Artikel 82. Haftung und Recht auf SchadenersatzHaftung und Recht auf Schadenersatz
Artikel 83. Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von GeldbußenAllgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
Artikel 84. SanktionenSanktionen
Artikel 85. Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und InformationsfreiheitVerarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Artikel 86. Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen DokumentenVerarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
Artikel 87. Verarbeitung der nationalen KennzifferVerarbeitung der nationalen Kennziffer
Artikel 88. Datenverarbeitung im BeschäftigungskontextDatenverarbeitung im Beschäftigungskontext
Artikel 89. Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen ZweckenGarantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
Artikel 9. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener DatenVerarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Artikel 90. GeheimhaltungspflichtenGeheimhaltungspflichten
Artikel 91. Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder GemeinschaftenBestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
Artikel 92. Ausübung der BefugnisübertragungAusübung der Befugnisübertragung
Artikel 93. AusschussverfahrenAusschussverfahren
Artikel 94. Aufhebung der Richtlinie 95/46/EGAufhebung der Richtlinie 95/46/EG
Artikel 95. Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EGVerhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
Artikel 96. Verhältnis zu bereits geschlossenen ÜbereinkünftenVerhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften
Artikel 97. Berichte der KommissionBerichte der Kommission
Artikel 98. Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum DatenschutzÜberprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
Artikel 99. Inkrafttreten und AnwendungInkrafttreten und Anwendung
Glossar-BegriffDefinition
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§ 1. Grundrecht auf DatenschutzGrundrecht auf Datenschutz
§ 10. Verarbeitung personenbezogener Daten im KatastrophenfallVerarbeitung personenbezogener Daten im Katastrophenfall
§ 11. Verarbeitung personenbezogener Daten im BeschäftigungskontextVerarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungskontext
§ 12. Zulässigkeit der BildaufnahmeZulässigkeit der Bildaufnahme
§ 13. Besondere Datensicherheitsmaßnahmen und KennzeichnungBesondere Datensicherheitsmaßnahmen und Kennzeichnung
§ 14. Einrichtung und AufgabenEinrichtung und Aufgaben
§ 15. ZusammensetzungZusammensetzung
§ 16. Vorsitz und GeschäftsführungVorsitz und Geschäftsführung
§ 17. Sitzungen und BeschlussfassungSitzungen und Beschlussfassung
§ 18. EinrichtungEinrichtung
§ 19. UnabhängigkeitUnabhängigkeit
§ 2. ZuständigkeitZuständigkeit
§ 20. Leiter der DatenschutzbehördeLeiter der Datenschutzbehörde
§ 21. AufgabenAufgaben
§ 22. BefugnisseBefugnisse
§ 23. Tätigkeitsbericht und Veröffentlichung von EntscheidungenTätigkeitsbericht und Veröffentlichung von Entscheidungen
§ 24. Beschwerde an die DatenschutzbehördeBeschwerde an die Datenschutzbehörde
§ 25. Begleitende Maßnahmen im BeschwerdeverfahrenBegleitende Maßnahmen im Beschwerdeverfahren
§ 26. Verantwortliche des öffentlichen und des privaten BereichsVerantwortliche des öffentlichen und des privaten Bereichs
§ 27. Beschwerde an das BundesverwaltungsgerichtBeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
§ 28. Vertretung von betroffenen PersonenVertretung von betroffenen Personen
§ 29. Haftung und Recht auf SchadenersatzHaftung und Recht auf Schadenersatz
§ 3. Räumlicher AnwendungsbereichRäumlicher Anwendungsbereich
§ 30. Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von GeldbußenAllgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
§ 31. DatenschutzbehördeDatenschutzbehörde
§ 32. Aufgaben der DatenschutzbehördeAufgaben der Datenschutzbehörde
§ 33. Befugnisse der DatenschutzbehördeBefugnisse der Datenschutzbehörde
§ 34. Allgemeine BestimmungenAllgemeine Bestimmungen
§ 35. Besondere Befugnisse der DatenschutzbehördeBesondere Befugnisse der Datenschutzbehörde
§ 36. Anwendungsbereich und BegriffsbestimmungenAnwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 37. Grundsätze für die Datenverarbeitung, Kategorisierung und DatenqualitätGrundsätze für die Datenverarbeitung, Kategorisierung und Datenqualität
§ 38. Rechtmäßigkeit der VerarbeitungRechtmäßigkeit der Verarbeitung
§ 39. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener DatenVerarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 4. Anwendungsbereich und DurchführungsbestimmungAnwendungsbereich und Durchführungsbestimmung
§ 40. Verarbeitung für andere Zwecke und ÜbermittlungVerarbeitung für andere Zwecke und Übermittlung
§ 41. Automatisierte Entscheidungsfindung im EinzelfallAutomatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
§ 42. GrundsätzeGrundsätze
§ 43. Information der betroffenen PersonInformation der betroffenen Person
§ 44. Auskunftsrecht der betroffenen PersonAuskunftsrecht der betroffenen Person
§ 45. Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und auf Einschränkung der VerarbeitungRecht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung
§ 46. Pflichten des VerantwortlichenPflichten des Verantwortlichen
§ 47. Gemeinsam VerantwortlicheGemeinsam Verantwortliche
§ 48. Auftragsverarbeiter und Aufsicht über die VerarbeitungAuftragsverarbeiter und Aufsicht über die Verarbeitung
§ 49. Verzeichnis von VerarbeitungstätigkeitenVerzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 5. DatenschutzbeauftragterDatenschutzbeauftragter
§ 50. ProtokollierungProtokollierung
§ 51. Zusammenarbeit mit der DatenschutzbehördeZusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde
§ 52. Datenschutz-FolgenabschätzungDatenschutz-Folgenabschätzung
§ 53. Vorherige Konsultation der DatenschutzbehördeVorherige Konsultation der Datenschutzbehörde
§ 54. DatensicherheitsmaßnahmenDatensicherheitsmaßnahmen
§ 55. Meldung von Verletzungen an die DatenschutzbehördeMeldung von Verletzungen an die Datenschutzbehörde
§ 56. Benachrichtigung der betroffenen Person von VerletzungenBenachrichtigung der betroffenen Person von Verletzungen
§ 57. Benennung, Stellung und Aufgaben des DatenschutzbeauftragtenBenennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
§ 58. Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener DatenAllgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten
§ 59. Datenübermittlung an Drittländer oder internationale OrganisationenDatenübermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen
§ 6. DatengeheimnisDatengeheimnis
§ 60. InkrafttretenInkrafttreten
§ 61. ÜbergangsbestimmungenÜbergangsbestimmungen
§ 62. VerwaltungsstrafbestimmungVerwaltungsstrafbestimmung
§ 63. Datenverarbeitung in Gewinn- oder SchädigungsabsichtDatenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht
§ 64. Durchführung und Umsetzung von Rechtsakten der EUDurchführung und Umsetzung von Rechtsakten der EU
§ 65. Sprachliche GleichbehandlungSprachliche Gleichbehandlung
§ 66. Erlassung von VerordnungenErlassung von Verordnungen
§ 67. VerweisungenVerweisungen
§ 68. VollziehungVollziehung
§ 69. ÜbergangsbestimmungenÜbergangsbestimmungen
§ 7. Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische ZweckeVerarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke
§ 70. InkrafttretenInkrafttreten
§ 8. Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von betroffenen PersonenZurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von betroffenen Personen
§ 9. Freiheit der Meinungsäußerung und InformationsfreiheitFreiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

Aufsichtsbehörde

Begriffsbestimmungen

EU Datenschutz-Grundverordnung

eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle (siehe Art. 4 DSGVO)

jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (siehe Art. 4 DSGVO).

eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (siehe Art. 4 DSGVO)

eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung (siehe Art. 4 DSGVO)

a) im Falle eines Verantwortlichen mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union, es sei denn, die Entscheidungen hinsichtlich der Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer anderen Niederlassung des Verantwortlichen in der Union getroffen und diese Niederlassung ist befugt, diese Entscheidungen umsetzen zu lassen; in diesem Fall gilt die Niederlassung, die derartige Entscheidungen trifft, als Hauptniederlassung b) im Falle eines Auftragsverarbeiters mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union oder, sofern der Auftragsverarbeiter keine Hauptverwaltung in der Union hat, die Niederlassung des Auftragsverarbeiters in der Union, in der die Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Auftragsverarbeiters hauptsächlich stattfinden, soweit der Auftragsverarbeiter spezifischen Pflichten aus dieser Verordnung unterliegt (siehe Art. 4 DSGVO)

eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen (siehe Art. 4 DSGVO)

die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden (siehe Art. 4 DSGVO)

eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht (siehe Art. 4 DSGVO)

Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern

die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken (siehe Art. 4. DSGVO)

jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen (siehe Art. 4 DSGVO)

eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt (siehe Art. 4 DSGVO)

eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden (siehe Art. 4 DSGVO)

Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung sich ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassener Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet im Hinblick auf Datenübermittlungen oder eine Kategorie von Datenübermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, in einem oder mehreren Drittländern (siehe Art. 4 DSGVO)

der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (siehe Art. 4. DSGVO)