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Fragestellung:Braucht der Datenschutzbeauftragte eine bestimmte (akademische) Ausbildung? – inn-web.at

Fragestellung:Braucht der Datenschutzbeauftragte eine bestimmte (akademische) Ausbildung?

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Letze Änderung am 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 467

Fragestellung
Name der Fragestellung
Braucht der Datenschutzbeauftragte eine bestimmte (akademische) Ausbildung?
Status
Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
3 - teilweise beantwortet
Fragetext
Detailbeschreibung der Fragestellung
Braucht der Datenschutzbeauftragte eine bestimmte (akademische) Ausbildung?
Antwort
Beantwortung der Fragestellung
Nein. Gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO wird der Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 DSGVO.
Thema
Übergeordnetes Thema der Fragestellung
Datenschutzbeauftragte
Stichwort
Stichworte zur Fragestellung
Datenschutzbeauftragte, Qualifikation
Beantwortet durch
Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
Datenschutzbehörde
Quelle
Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph
Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
DSGVO:Artikel 37. Benennung eines Datenschutzbeauftragten, DSGVO:Artikel 39. Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Verweis
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Aufgabe für
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