Fragestellung:Gibt es Änderungen durch die DSGVO, selbst wenn bereits Einwilligungen von Betroffenen für die Datenverarbeitung eingeholt werden?
Aus inn-web.at
Letze Änderung am 12. 1. 2018 von Admin.
ID: 442
Fragestellung | Name der Fragestellung
|
Gibt es Änderungen durch die DSGVO, selbst wenn bereits Einwilligungen von Betroffenen für die Datenverarbeitung eingeholt werden? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
|
3 - teilweise beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung
|
Ich habe für eine Datenverarbeitung die Einwilligung von Betroffenen (z.B. Kunden) eingeholt. Ändert sich durch die DSGVO etwas daran? |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung
|
Sofern eine eingeholte Einwilligung den Voraussetzungen von Art 7. DSGVO entspricht, ändert sich nichts. Gegebenenfalls sind die Einwilligungen erneut einzuholen. |
Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung
|
Einwilligung |
Stichwort | Stichworte zur Fragestellung
|
Einwilligung |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
|
Datenschutzbehörde |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
|
Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
|
DSGVO:Artikel 7. Bedingungen für die Einwilligung |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
|
|
Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.
|
Weitere Informationen
der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (siehe Art. 4. DSGVO)