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Fragestellung:Gibt es Änderungen durch die DSGVO, selbst wenn bereits Einwilligungen von Betroffenen für die Datenverarbeitung eingeholt werden? – inn-web.at

Fragestellung:Gibt es Änderungen durch die DSGVO, selbst wenn bereits Einwilligungen von Betroffenen für die Datenverarbeitung eingeholt werden?

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Letze Änderung am 12. 1. 2018 von Admin.

ID: 442

Fragestellung
Name der Fragestellung
Gibt es Änderungen durch die DSGVO, selbst wenn bereits Einwilligungen von Betroffenen für die Datenverarbeitung eingeholt werden?
Status
Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
3 - teilweise beantwortet
Fragetext
Detailbeschreibung der Fragestellung
Ich habe für eine Datenverarbeitung die Einwilligung von Betroffenen (z.B. Kunden) eingeholt. Ändert sich durch die DSGVO etwas daran?
Antwort
Beantwortung der Fragestellung
Sofern eine eingeholte Einwilligung den Voraussetzungen von Art 7. DSGVO entspricht, ändert sich nichts. Gegebenenfalls sind die Einwilligungen erneut einzuholen.
Thema
Übergeordnetes Thema der Fragestellung
Einwilligung
Stichwort
Stichworte zur Fragestellung
Einwilligung
Beantwortet durch
Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
Datenschutzbehörde
Quelle
Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph
Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
DSGVO:Artikel 7. Bedingungen für die Einwilligung
Verweis
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Aufgabe für
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