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Fragestellung:Kann ein Datenschutzbeauftragter verantwortlicher Beauftragter nach § 9 VStG sein? – inn-web.at

Fragestellung:Kann ein Datenschutzbeauftragter verantwortlicher Beauftragter nach § 9 VStG sein?

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Letze Änderung am 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 463

Fragestellung
Name der Fragestellung
Kann ein Datenschutzbeauftragter verantwortlicher Beauftragter nach § 9 VStG sein?
Status
Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
3 - teilweise beantwortet
Fragetext
Detailbeschreibung der Fragestellung
Kann ein Datenschutzbeauftragter verwantwortlicher Beauftragter nach § 9 VStG sein?
Antwort
Beantwortung der Fragestellung
Der Datenschutzbeauftragte hat nach Ansicht der Datenschutzbehörde beratende Funktion. Verbindliche Anordnungen sind von der Managementebene zu treffen. Deshalb ist die Datenschutzbehörde der Ansicht, dass ein Datenschutzbeauftragter nicht als verantwortlicher Beauftragter bestellt werden kann.
Thema
Übergeordnetes Thema der Fragestellung
Datenschutzbeauftragte
Stichwort
Stichworte zur Fragestellung
Datenschutzbeauftragte, verwantwortlicher Beauftragter
Beantwortet durch
Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
Datenschutzbehörde
Quelle
Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph
Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
Verweis
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Aufgabe für
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