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Fragestellung:Sind Bilddaten erkennbarer Personen immer sensible Daten? – inn-web.at

Fragestellung:Sind Bilddaten erkennbarer Personen immer sensible Daten?

Aus inn-web.at
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Letze Änderung am 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 495

Fragestellung
Name der Fragestellung
Sind Bilddaten erkennbarer Personen immer sensible Daten?
Status
Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
3 - teilweise beantwortet
Fragetext
Detailbeschreibung der Fragestellung
Sind Bilddaten mit erkennbaren Personen immer als datenschutzrechtlich sensibel zu klassifizieren?
Antwort
Beantwortung der Fragestellung
Eher ja.

Die Frage ist ungeklärt. Knyrm argumentiert differenziert, während Bergauer zu folgendem Fazit kommt: "Sämtliche einschägigen datenschutzrechtlichen Normen und Definitionen [...] legen aufgrund ihres eindeugiten Wortlauts den Schluss nahe, dass Bilddateeien erkennbarer Personen aufgrund einer rein nach objektiven Gesichtspunkten gebotenen Betrachtung als sensible Daten zu quelifizieren sind, da sich aufgrund der Informationsdichte eines Bilde stets Rückschlüsse auf besonders schutzwürdige Datenkategorien (insb. Angaben über die Gesundheit und ethnische Herkunft) ziehen lassen. Um dabei nicht über das Ziel hinauszuschießen, sollte der jeweilige diesbezüglich zu weit formulierte Wortlaut (§4 Z2 DSG 2000, Art. 8 Abs 1 DS-RL bzw. Art. 9 Abs 1 DSGVO) im Sinne der ratio legis durch das Kriterium der "hinlänglichen Sicherheit" eingeschränkt werden."

Details siehe: Bergauer, Christian, Die Einordnung von Bilddaten erkennbarer Personen im Datenschutzrecht. Eine Replik auf Knyrim, Bilddaten:immer sensibel?, jusIT 2016/102, 235 in: jusIT 06/2016, Art. Nr. 103, Dezember 2016.

Thema
Übergeordnetes Thema der Fragestellung
Sensible Daten
Stichwort
Stichworte zur Fragestellung
Bilddaten
Beantwortet durch
Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
Dr. Christian Bergauer
Quelle
Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
jusIT 6/2016
Paragraph
Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
DSGVO:Artikel 9. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Verweis
Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
Aufgabe für
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