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Fragestellung:Was bedeutet die DSGVO für die Inanspruchnahme von Cloud-Services? – inn-web.at

Fragestellung:Was bedeutet die DSGVO für die Inanspruchnahme von Cloud-Services?

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Letze Änderung am 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 480

Fragestellung
Name der Fragestellung
Was bedeutet die DSGVO für die Inanspruchnahme von Cloud-Services?
Status
Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
3 - teilweise beantwortet
Fragetext
Detailbeschreibung der Fragestellung
Was bedeutet die DSGVO für die Inanspruchnahme von Cloud-Services
Antwort
Beantwortung der Fragestellung
Hier tritt kein wesentlicher Unterschied zur Rechtslage nach dem DSG 2000 ein. Es ist zu beachten, dass durch die Inanspruchnahme von Cloud-Services ggf. eine Datenübermittlung in ein Drittland stattfindet, für die es eine gesonderte Rechtsgrundlage braucht (bspw. Standardvertragsklauseln). Wird ein Cloud-Diensteanbieter in Anspruch genommen, so muss eine sichere Datenverarbeitung durch diesen gewährleistet sein. Kommt es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in der Cloud (bspw. durch einen Hackerangriff o.ä.) trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung (einschließlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche) nach außen hin der Verantwortliche (d.h. jene Person/jene Einrichtung, die Cloud-Services in Anspruch nimmt).
Thema
Übergeordnetes Thema der Fragestellung
Cloud Services
Stichwort
Stichworte zur Fragestellung
Cloud Services
Beantwortet durch
Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
Datenschutzbehörde
Quelle
Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph
Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
Verweis
Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
Aufgabe für
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