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Fragestellung:Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden? – inn-web.at

Fragestellung:Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden?

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Letze Änderung am 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 482

Fragestellung
Name der Fragestellung
Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden?
Status
Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
3 - teilweise beantwortet
Fragetext
Detailbeschreibung der Fragestellung
Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden?
Antwort
Beantwortung der Fragestellung
Die DSGVO sieht keine Übergangsfrist vor. Es wird jeder Fall einzeln beurteilt und das Erfordernis der Verhängung einer Geldbuße durch die Datenschutzbehörde geprüft werden.
Thema
Übergeordnetes Thema der Fragestellung
Geldbußen
Stichwort
Stichworte zur Fragestellung
Geldbußen, Nachfrist
Beantwortet durch
Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
Datenschutzbehörde
Quelle
Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph
Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
Verweis
Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
Aufgabe für
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