Fragestellung:Wofür muss ich haften?
Letze Änderung am 12. 1. 2018 von Etzlstorfer.
ID: 487
Fragestellung | Name der Fragestellung
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Wofür muss ich haften? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
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3 - teilweise beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung
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Wofür muss ich haften? |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung
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Jeder (natürliche) Person, der durch einen Verstoß gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter. Dabei haftet jeder Verantwortliche der an der Verarbeitung beteiligt war zur Gänze. Der Auftragsverarbeiter haftet, sofern er seine speziellen Pflichten nicht erfüllt oder die Anweisungen des Verantwortlichen nicht (zur Gänze) befolgt hat. Im Innenverhältnis kann sich der Beanspruchte im Verhältnis der Verantwortlichkeit an anderen Beteiligten regressieren.
Keine Haftung tritt ein, wenn weder Verantwortlicher noch Auftraggeber für den Umstand durch welchen der Schaden eintrat, verantwortlich ist. |
Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung
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Haftung |
Stichwort | Stichworte zur Fragestellung
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Haftung |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
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Datenschutzbehörde |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
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Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
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DSGVO:Artikel 82. Haftung und Recht auf Schadenersatz |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
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Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.
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Weitere Informationen
jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (siehe Art. 4 DSGVO).
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