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Fragestellung:Worüber muss ich Betroffene bei der Erhebung ihrer Daten informieren? – inn-web.at

Fragestellung:Worüber muss ich Betroffene bei der Erhebung ihrer Daten informieren?

Aus inn-web.at
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Letze Änderung am 12. 1. 2018 von Admin.

ID: 446

Fragestellung
Name der Fragestellung
Worüber muss ich Betroffene bei der Erhebung ihrer Daten informieren?
Status
Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
3 - teilweise beantwortet
Fragetext
Detailbeschreibung der Fragestellung
Worüber muss ich Betroffene bei der Erhebung ihrer Daten informieren? Gibt es davon Ausnahmen?
Antwort
Beantwortung der Fragestellung
Wenn sie die Daten direkt bei den jeweiligen Betroffenen erheben, müssen Sie den Betroffenen sämtliche Informationen wie in Artikel 13 DSGVO vorgesehen mitteilen. Eine Ausnahme von der Informationspflicht besteht nur dann, wenn die Betroffenen bereits über diese Informationen verfügen.

Wenn Sie Daten verarbeiten wollen, die Sie nicht bei den Betroffenen selbst erhoben haben, müssen Sie den Betroffenen sämtliche Informationen wie in Artikel 14 DSGVO vorgesehen mitteilen. Dies kann unterbleiben, wenn die Betroffenen über die Informationen bereits verfügen, die Erteilung der Information unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, die Verarbeitung gesetzlich vorgesehen ist oder die Daten dem Berufsgeheimnis unterliegen (vgl. Artikel 14. Abs. 5 DSGVO).

Thema
Übergeordnetes Thema der Fragestellung
Informationspflicht
Stichwort
Stichworte zur Fragestellung
Informationspflicht
Beantwortet durch
Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
Datenschutzbehörde
Quelle
Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph
Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
DSGVO:Artikel 13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person, DSGVO:Artikel 14. Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
Verweis
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