Verfahren:Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung
Letze Änderung am 12. 4. 2018 von Admin.
Stammdaten
Inn-web IT Solution e.U. Mitterweg 6020 Innsbruckhttp://Inn-web_IT_Solution_e._U.
Testorganisation Mitterweg 6020 Innsbruck http://Inn-web_IT_Solution_e._U.
Verantwortliche
Datenschutzbeauftragte
ID: 590
Verfahren | Name des Verfahrens
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Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung |
Zwecke und Beschreibung | Zwecke und kurze Beschreibung der Datenverarbeitung
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Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenzen oder Verträge) in diesen Angelegenheiten |
Folgenabschätzung | Wurde eine Folgenabschätzung durchgeführt?
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Einführung Zutrittskontrolle |
Betroffene Personenkreise | Beschreibung der Kategorien betroffener Personen
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Kunden und Lieferanten inkl. Kontaktpersonen beim Kunden und Lieferanten, Sachbearbeiter beim Verantwortlichen, An der Geschäftsabwicklung mitwirkende Dritte inkl. Kontaktpersonen bei den Dritten |
Rechtsgrundlagen | Die Rechtsgrundlagen (zB rechtliche Verpflichtung, Einwilligung, Vertragserfüllung, lebenswichtige Interessen des Betroffenen, kein überwiegendes berechtigtes Interesse des Betroffenen) sind nach der DSGVO zwar nicht verpflichtend ins Verarbeitungsverzeichnis aufzunehmen. Allerdings unterliegt der verantwortliche Verarbeiter einer sogenannten Rechenschaftspflicht. Diese besagt eine Nachweispflicht bzgl. der Einhaltung der Pflichten nach der DSGVO. Dazu gehört unter anderem auch der Nachweis, dass die Datenverarbeitung nach den in der DSGVO normierten Rechtmäßigkeitsgrundlagen erfolgt.
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Art. 6 Abs 1 lit a (Einwilligung der Betroffenen), Art. 6 Abs 1 lit b (zur Vertragserfüllung erforderlich), Art. 6 Abs 1 lit c (gesetzliche Verpflichtungen nach der BAO und dem UGB), Art. 6 Abs 1 lit f (berechtigte Interessen des Verantwortlichen) DSGVO, § 132 BAO, §§ 190, 212 UGB |
Unterlagen | Die Angabe, wo Verträge, Zustimmungserklärungen oder sonstige Unterlagen innerhalb der Organisation abgelegt wurden, ist nicht verpflichtend im Verarbeitungsverzeichnis zu dokumentieren, erleichtert aber vor allem in größeren, arbeitsteilig organisierten Organisationen das Auffinden der entscheidenden Unterlagen (dient also lediglich der innerbetrieblichen Arbeitserleichterung).
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Unterlagen zu aufrechten Geschäftsabwicklungen in der Verkaufsabteilung, Rechnungen (auch) in der Finanzabteilung, erledigte Geschäftsfälle im Archiv. Verträge mit Auftragsverarbeitern sind, je nach Thematik, in der Rechtsabteilung, Finanzabteilung, Vertriebsabteilung oder IT-Abteilung abgelegt. |
Dokument (upload) | Dokument
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Eu-dsgvo-bsp-verarbeitungsverzeichnis-verantwortlicher.pdf |
Anwendung | Anwendung(en), die im Verfahren verwendet werden.
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Mesonic |
Abteilung | Abteilung(en), die für das Verfahren verantwortlich bzw. am Verfahren beteiligt sind.
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Buchhaltung |
Kontaktperson | Benutzer/in, der/die die eine Kontaktperson für das Verfahren ist.
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Admin |
Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.
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Admin |
technisch-organisatorische Maßnahmen
Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, zB: Schlüssel, Magnet- oder Chipkarten, elektrische Türöffner, Portier, Sicherheitspersonal, Alarmanlagen, Videoanlagen;
- Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugter Systembenutzung, zB: Kennwörter (einschließlich entsprechender Policy), automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Datenträgern;
- Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, zB: Protokollierung von Zugriffen; oder: Zugriff nur für Unternehmensinhaber, Mitarbeiter der Abteilung Rechnungswesen und Mitarbeiter, die an der Geschäftsabwicklung beteiligt sind
Integrität
- Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, zB: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur;
- Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, zB: Protokollierung, Dokumentenmanagement;
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, zB: Backup-Strategie, Virenschutz, Firewall;
Pseudonymisierung und Verschlüsselung
- Pseudonymisierung: Sofern für die jeweilige Datenverarbeitung möglich, werden die primären Identifikationsmerkmale der personenbezogenen Daten in der jeweiligen Datenanwendung entfernt, und gesondert aufbewahrt.
- Verschlüsselung: sofern für die jeweilige Datenverarbeitung möglich, werden folgende Verschlüsselungstechnologien eingesetzt: ….
Evaluierungsmaßnahmen
- Datenschutz-Management (zB Risikoanalyse, Datenschutz-Folgenabschätzung), einschließlich regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen;
Datenkategorien
Datenkategorien Kategorien personenbezogener Daten
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Sensible Daten Sind sensible Daten betroffen?
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Strafrechtlich relevante Daten Sind strafrechtlich relevante Daten betroffen?
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Empfängerkreise Namen der Gesellschaften außerhalb der eigenen Gesellschaft, aber innerhalb des Konzerns oder fremde Dritte
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Aufbewahrungsfristen Speicherdauer der einzelnen Datenkategorien
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Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung | Nein | Nein | Banken (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung), Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Wirtschaftstreuhänder, Gerichte, Verwaltungsbehörden, Inkassounternehmen, Fremdfinanzierer (zB Leasing), mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner, Versicherungen im Anlassfall, Provider (IT-Dienstleister), Firma N.N. (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung) | Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf jeden Fall 7 Jahre; darüber hinausgehend bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- oder Garantiefristen
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Anschrift | Nein | Nein | Banken (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung), Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Wirtschaftstreuhänder, Gerichte, Verwaltungsbehörden, Inkassounternehmen, Fremdfinanzierer (zB Leasing), mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner, Versicherungen im Anlassfall, Provider (IT-Dienstleister), Firma N.N. (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung) | Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf jeden Fall 7 Jahre; darüber hinausgehend bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- oder Garantiefristen
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Kontaktdaten (Tel., Mail, Fax) | Nein | Nein | Banken (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung), Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Wirtschaftstreuhänder, Gerichte, Verwaltungsbehörden, Inkassounternehmen, Fremdfinanzierer (zB Leasing), mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner, Versicherungen im Anlassfall, Provider (IT-Dienstleister), Firma N.N. (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung) | Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf jeden Fall 7 Jahre; darüber hinausgehend bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- oder Garantiefristen
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Firmenbuchdaten | Nein | Nein | Banken (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung), Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Wirtschaftstreuhänder, Gerichte, Verwaltungsbehörden, Inkassounternehmen, Fremdfinanzierer (zB Leasing), mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner, Versicherungen im Anlassfall, Provider (IT-Dienstleister), Firma N.N. (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung) | Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf jeden Fall 7 Jahre; darüber hinausgehend bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- oder Garantiefristen
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Daten zur Bonität inkl. Mahn- und Klagsdaten | Nein | Nein | Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Gerichte | Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen
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Bankverbindungen | Nein | Nein | Banken (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung), Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Wirtschaftstreuhänder, Gerichte, Verwaltungsbehörden, Inkassounternehmen, Fremdfinanzierer (zB Leasing), mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner, Versicherungen im Anlassfall, Firma N.N. (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung) | Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf jeden Fall 7 Jahre; darüber hinausgehend bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- oder Garantiefristen
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Kreditkartennummern und -unternehmen | Nein | Nein | Banken (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung), Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Wirtschaftstreuhänder, Gerichte | Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf jeden Fall 7 Jahre; darüber hinausgehend bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- oder Garantiefristen
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UID-Nummer | Nein | Nein | Banken (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung), Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Wirtschaftstreuhänder, Gerichte, Verwaltungsbehörden, Inkassounternehmen, Fremdfinanzierer (zB Leasing), mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner, Versicherungen im Anlassfall | Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf jeden Fall 7 Jahre; darüber hinausgehend bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- oder Garantiefristen
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Namen der Kontaktpersonen | Nein | Nein | Banken (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung), Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Wirtschaftstreuhänder, Gerichte, Verwaltungsbehörden, Inkassounternehmen, Fremdfinanzierer (zB Leasing), mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner, Versicherungen im Anlassfall, Provider (IT-Dienstleister), Firma N.N. (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung) | Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf jeden Fall 7 Jahre; darüber hinausgehend bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- oder Garantiefristen
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Kontaktdaten der Kontaktpersonen (Tel., Mail, Fax, Anschrift odgl.) | Nein | Nein | Banken (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung), Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Wirtschaftstreuhänder, Gerichte, Verwaltungsbehörden, Inkassounternehmen, Fremdfinanzierer (zB Leasing), mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner, Versicherungen im Anlassfall, Provider (IT-Dienstleister), Firma N.N. (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung) | Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf jeden Fall 7 Jahre; darüber hinausgehend bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- oder Garantiefristen
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Vertragstexte und Geschäftskorrespondenzen | Nein | Nein | Banken (Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung), Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Wirtschaftstreuhänder, , Gerichte, Verwaltungsbehörden, Inkassounternehmen, Fremdfinanzierer (zB Leasing), Versicherungen im Anlassfall | Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf jeden Fall 7 Jahre; darüber hinausgehend bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- oder Garantiefristen |
jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (siehe Art. 4 DSGVO).
der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (siehe Art. 4. DSGVO)
die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden (siehe Art. 4 DSGVO)