Fragestellung:Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen?
Aus inn-web.at
Letze Änderung am 12. 1. 2018 von Admin.
ID: 444
Fragestellung | Name der Fragestellung
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Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
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3 - teilweise beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung
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Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen? |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung
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Nein. Die DSGVO gilt auch für Klein- und Einpersonunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen sowie für Behörden und öffentliche Stellen. Punktuell sind Ausnahmen für Klein- und Einpersonunternehmen vorgesehen (z.B. in Art. 30 Abs. 5 DSGVO betreffend die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten). |
Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung
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Anwendungsbereich |
Stichwort | Stichworte zur Fragestellung
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Unternehmensgröße, Unternehmensform |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
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Datenschutzbehörde |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
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Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
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DSGVO:Artikel 2. Sachlicher Anwendungsbereich, DSGVO:Artikel 30. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
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Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.
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Weitere Informationen