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Fragestellung:Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen? – inn-web.at

Fragestellung:Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen?

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Letze Änderung am 12. 1. 2018 von Admin.

ID: 444

Fragestellung
Name der Fragestellung
Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen?
Status
Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
3 - teilweise beantwortet
Fragetext
Detailbeschreibung der Fragestellung
Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen?
Antwort
Beantwortung der Fragestellung
Nein. Die DSGVO gilt auch für Klein- und Einpersonunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen sowie für Behörden und öffentliche Stellen. Punktuell sind Ausnahmen für Klein- und Einpersonunternehmen vorgesehen (z.B. in Art. 30 Abs. 5 DSGVO betreffend die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten).
Thema
Übergeordnetes Thema der Fragestellung
Anwendungsbereich
Stichwort
Stichworte zur Fragestellung
Unternehmensgröße, Unternehmensform
Beantwortet durch
Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
Datenschutzbehörde
Quelle
Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph
Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
DSGVO:Artikel 2. Sachlicher Anwendungsbereich, DSGVO:Artikel 30. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Verweis
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Aufgabe für
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