Warning: A non-numeric value encountered in /data/web/e21568/html/apps/dsgvo/extensions/SemanticComments/specials/Comment/CE_CommentParserFunctions.php on line 430
Fragestellung:Wann ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend zu bestellen? – inn-web.at

Fragestellung:Wann ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend zu bestellen?

Aus inn-web.at
Wechseln zu:Navigation, Suche

Letze Änderung am 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 457

Fragestellung
Name der Fragestellung
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend zu bestellen?
Status
Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
3 - teilweise beantwortet
Fragetext
Detailbeschreibung der Fragestellung
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend (in meinem Unternehmen) zu bestellen?
Antwort
Beantwortung der Fragestellung
Der Verantwortliche bzw. Auftragsverarbeiter muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn


a) die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder

b) die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (gemäß Art. 9) oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (gemäß Art. 10) besteht.

Thema
Übergeordnetes Thema der Fragestellung
Datenschutzbeauftragte
Stichwort
Stichworte zur Fragestellung
Datenschutzbeauftragte
Beantwortet durch
Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
Datenschutzbehörde
Quelle
Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph
Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
DSGVO:Artikel 10. Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten, DSGVO:Artikel 9. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, DSGVO:Artikel 37. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Verweis
Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
Aufgabe für
BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.

Diskussionsbeiträge Diskussion

nopreview

Collaboration Extension Warnung

    Sie dürfen aktuell keine Kommentare eingeben. Bitte melden sich sich an.

Weitere Informationen

eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen (siehe Art. 4 DSGVO)

eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (siehe Art. 4 DSGVO)

jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (siehe Art. 4 DSGVO).

Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten