Fragestellung:Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde?
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Letze Änderung am 18. 1. 2018 von Admin.
ID: 486
Fragestellung | Name der Fragestellung
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Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
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3 - teilweise beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung
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Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde? |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung
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Die Aufsichtsbehörde hat drei Arten von Befugnissen:
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Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung
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Datenschutzbehörde |
Stichwort | Stichworte zur Fragestellung
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Datenschutzbehörde |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
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Datenschutzbehörde |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
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Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
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DSGVO:Artikel 56. Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde, DSGVO:Artikel 55. Zuständigkeit |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
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Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.
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Weitere Informationen