Warning: A non-numeric value encountered in /data/web/e21568/html/apps/dsgvo/extensions/SemanticComments/specials/Comment/CE_CommentParserFunctions.php on line 430
Fragestellung:Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde? – inn-web.at

Fragestellung:Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde?

Aus inn-web.at
Wechseln zu:Navigation, Suche

Letze Änderung am 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 486

Fragestellung
Name der Fragestellung
Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde?
Status
Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
3 - teilweise beantwortet
Fragetext
Detailbeschreibung der Fragestellung
Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde?
Antwort
Beantwortung der Fragestellung
Die Aufsichtsbehörde hat drei Arten von Befugnissen:
  • Untersuchungsbefugnisse (einschließlich des Betretungsrechts bestimmter Räumlichkeiten)
  • Abhilfebefugnisse (das sind Befugnisse, die es der Aufsichtsbehörde ermöglichen, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen, bspw. durch konkrete Anordnungen oder die Verhängung von Geldbußen iHv bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres)
  • Genehmigungs- und Beratungsbefugnisse
Thema
Übergeordnetes Thema der Fragestellung
Datenschutzbehörde
Stichwort
Stichworte zur Fragestellung
Datenschutzbehörde
Beantwortet durch
Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
Datenschutzbehörde
Quelle
Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph
Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
DSGVO:Artikel 56. Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde, DSGVO:Artikel 55. Zuständigkeit
Verweis
Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
Aufgabe für
BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.

Diskussionsbeiträge Diskussion

nopreview

Collaboration Extension Warnung

    Sie dürfen aktuell keine Kommentare eingeben. Bitte melden sich sich an.

Weitere Informationen

eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle (siehe Art. 4 DSGVO)