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Fragestellung:Worauf findet die DSGVO KEINE Anwendung? – inn-web.at

Fragestellung:Worauf findet die DSGVO KEINE Anwendung?

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Letze Änderung am 26. 1. 2018 von Admin.

ID: 318

Fragestellung
Name der Fragestellung
Worauf findet die DSGVO KEINE Anwendung?
Status
Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
3 - teilweise beantwortet
Fragetext
Detailbeschreibung der Fragestellung
Worauf findet die DSGVO KEINE Anwendung?
Antwort
Beantwortung der Fragestellung
Die DSGVO findet Anwendung auf die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Auf folgende Bereiche findet die DSGVO keine Anwendung:

  • Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen
  • Tätigkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
  • Datenverwendung im Rahmen ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
  • Tätigkeiten der zuständigen Behörden zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit
Thema
Übergeordnetes Thema der Fragestellung
Geltungsbereich
Stichwort
Stichworte zur Fragestellung
Geltungsbereich, Ausnahmen
Beantwortet durch
Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
Datenschutzbehörde
Quelle
Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
Datei:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph
Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
DSGVO:Artikel 2. Sachlicher Anwendungsbereich
Verweis
Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
Aufgabe für
BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.

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jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (siehe Art. 4 DSGVO).

jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird (siehe Art. 4 DSGO)