Fragestellungen
Aus inn-web.at
In der praktischen Umsetzung der DSGVO ergeben sich Fragestellungen und Antworten darauf. Fragestellungen können beispielsweise von MitarbeiterInnen der Organisation erfasst werden die Beantwortung solcher Fragestellung kann teilweise durch Datenschutzbeauftragte oder auch andere Personen oder Institutionen erfolgen.
Derzeit gibt es 29 Fragestellungen
der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (siehe Art. 4. DSGVO)